5. Juli 2010 07:29 Uhr

Deutschland Rauchverbote und ihre Ausnahmen - eine Übersicht

Das strengste Rauchverbot hat bald Bayern. Denn bei einem Volksentscheid stimmten zwei Drittel der Wähler dafür, das Rauchen in Kneipen, Restaurants und Festzelten zu verbieten - ohne Ausnahmen. In anderen Bundesländern gibt es sie aber noch, die Ausnahmen. So können Gastwirte in den meisten Ländern extra Raucherzimmer einrichten, wenn sie dafür sorgen, dass die anderen Gäste nicht gestört werden. In Hamburg, Berlin, Hessen, Sachsen und Baden-Württemberg gilt das allerdings nur, wenn die Lokale kleiner als 75 Quadratmeter sind und kein warmes Essen anbieten. In vielen dieser Bundesländern gibt es außerdem Ausnahmen für Festzelte und Biergärten. In Nordrhein-Westfalen sind Vereine vom Rauchverbot ausgenommen, weshalb sich viele Kneipen nun den Titel "Raucherclub" geben. Ein ähnlich striktes Rauchverbot wie Bayern hat einzig das Saarland - seit fünf Tagen ist es in Kraft. Es wurde hier allerdings eine Übergangszeit für Gastwirte eingerichtet, die in ihren Betrieben extra Raucherzonen eingebaut haben.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)