5. Juli 2010 15:05 Uhr

Urteil: Hochschule darf Mindestnote für Masterstudium festlegen

Seine Note sei zu schlecht - entschied eine Mainzer Fachhochschule und lehnte einen Bewerber für ein Masterstudium ab. Der klagte dagegen und verlor jetzt vor dem Mainzer Verwaltungsgericht. Der Kläger argumentierte, es gebe für die geforderte Abschlussnote keine rechtliche Grundlage. Die Richter erwiderten jetzt: Die müsse es auch nicht geben. Die Hochschulen dürften allein entscheiden, welche Mindestnote sie als Zugangsvoraussetzung für ein Masterstudium wählten. In dem vorliegenden Fall verlangte die Fachhochschule für den Masterstudiengang Betriebswirtschaft die europaweit einheitliche ECTS-Note "C" - der Kläger hatte sein Bachelorstudium aber nur mit "D" abgeschlossen.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)