12. Juli 2010 08:23 Uhr

OLG München: Computer im Lebensalltag unentbehrlich

Das Oberlandesgericht München hält Computer für lebenswichtig. Zumindest hat es einer Klägerin in Aussicht gestellt, das sie für einen fälschlicherweise beschlagnahmten Computer eine Entschädigung erhält. Das berichtet das Portal "golem.de". Der Beschluss des Gerichts liegt allerdings schon einige Monate zurück - ein Urteil ist es also nicht. Juristisch relevant ist aber die Begründung: So sei der Computer für den Lebensalltag inzwischen so unentbehrlich wie Wohnung, Herd oder Kühlschrank. Die Möglichkeit zur Informationsbeschaffung und Unterhaltung dürfe niemandem genommen werden. Im konkreten Fall waren zwei Computer der Klägerin unberechtigt beschlagnahmt worden. Anspruch auf Entschädigung hat sie laut Beschluss aber nur als Ersatz für einen - und ihre Höhe orientiere sich an einer Leihgebühr, die sonst fällig wäre. Für jeden Tag ohne Rechner sprachen die Richter der Frau 2,30 Euro zu.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)