27. Juli 2010 15:29 Uhr

Mahnung für FDP wegen verdeckter Kommentare

Wenn FDP-Mitglieder journalistische Texte im Netz kommentieren, sollten sie sich zu erkennen geben. Diese Auffassung vertritt der Deutsche Rat für Public Relations, der die Geschäftsstelle der Freidemokraten gemahnt hat. Der Rat ist verantwortlich für die Selbstkontrolle der PR-Mitarbeiter bundesweit. Damit entspricht er etwa dem Presserat für Journalisten.

In dem Fall ging es um einen Text auf der Seite "ruhrbarone.de", der sich kritisch mit der FDP-Politikerin Silvana Koch-Mehrin befasste. Ein Mitarbeiter der Geschäftsstelle hinterließ unter dem Beitrag seine Kommentare - in denen er die Parteifreundin verteidigte. Allerdings tat er dies anonym und gab sich nicht als FDP-Mitglied zu erkennen. Seine Identität wurde später entdeckt, weil er von Computern des FDP-Büros aus geschrieben hatte. Der "Deutsche Rat für Public Relations" sah das Transparenzgebot verletzt und mahnte die FDP, weil sie zur Trennung von privaten und parteilichen Meinungen keine Richtlinien hatte. Inzwischen geben sich die Liberalen einsichtig und haben solche Leitsätze ausgearbeitet - die allerdings den Angaben zufolge nicht verpflichtend sind.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)