30. Juli 2010 07:01 Uhr

Hintergrund: Das UNESCO-Weltkulturerbe

Wir liefern den Hintergrund der UNESCO-Entscheidung, dass im Mittelrheintal nach bestimmten Auflagen eine Brücke gebaut werden darf, ohne dass dadurch der Status der Landschaft als Weltkulturerbe gefährdet wird. Die Kulturorganisation der Vereinten Nationen - UNESCO - erstellt seit 1978 eine Liste des Weltwerbes. Darauf können sowohl einzelne Denkmäler als auch historische Städte und Landschaften gesetzt werden. Voraussetzung ist, dass sie einen so außergewöhnlichen Wert haben, dass für ihren Schutz die gesamte Menschheit verantwortlich sein soll. Derzeit stehen 890 Orte und Landschaften in 148 Ländern auf der Liste. 33 davon sind in Deutschland - unter anderem der Kölner Dom, die Altstädte von Wismar und Stralsund und das Wattenmeer. Wenn die UNESCO ein Denkmal für gefährdet hält, setzt sie es auf eine rote Liste. Es kann dann auch auch seinen Welterbestatus ganz verlieren - so geschehen im letzten Jahr mit dem Dresdner Elbtal wegen eines Brücken-Baus.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)