3. August 2010 17:21 Uhr

Gericht: Transsexualität ist keine Bedinderung

Transsexualität ist keine Behinderung. Das hat das Landessozialgericht in Stuttgart entschieden. In dem heute veröffentlichten Urteil lehnte es die Klage einer 36-jährigen Frau aus Karlsruhe ab. Sie wollte ihre Transsexualität nach einer geschlechtsanpassenden Operation als Behinderung anerkennen lassen. Die Weltgesundheitsorganisation WHO betrachtet Transsexualität als eine Störung der Geschlechtsidentität. Davon spricht man dann, wenn jemand körperlich eindeutig männlich oder weiblich ist, sich jedoch als Angehöriger des anderen Geschlechts fühlt. Die Frau forderte zugleich eine Einstufung in den Behinderungsgrad 60, der abgelehnt wurde. - Dieser Grad entscheidet unter anderem, ob jemand einen erhöhten Kündigungsschutz und steuerliche Vorteile erhält. Zuvor hatte das Sozialgericht in Karlsruhe die Frau bereits mit einem Behinderungsgrad von 50 eingestuft - allerdings nicht wegen ihrer Transsexualität, sondern ihrer damit einhergehenden Depressionen.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)