5. August 2010 13:50 Uhr
Münchner Richter haben heute noch einmal klargestellt: Nur Licht mit Dynamo zählt. Zwei Radfahrer waren vor vier Jahren zusammengestoßen und hatten sich vor Gericht gegenseitig die Schuld gegeben. Das Gericht urteilte, beide Radfahrer seien für den Unfall verantwortlich. Der eine habe nur ein schwach leuchtendes Anstecklicht gehabt. Auch der andere sei nicht ordnungsgemäß beleuchtet gewesen. Die Richter erklärten, zusätzliche elektrische Lichter seien erlaubt, genügten aber nicht. Nur ein dynamobetriebenes Licht gelte vor dem Gesetz als ausreichend.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)