11. August 2010 13:31 Uhr

Gerichtsurteil: "Storch Heinar" darf weiter benutzt werden

"Storch Heinar" darf weiter leben. Das Landgericht Nürnberg hat entschieden, dass zwischen der Satirefigur und dem Logo der Kleidermarke "Thor Steinar" keine Verwechslungsgefahr bestehe. Die Marke ist aus Sicht zahlreicher Initiativen und Organisationen ein Erkennungszeichen der rechtsextremen Szene. Als Reaktion entwarfen SPD-Politiker in Mecklenburg-Vorpommern den "Storch Heinar" und druckten ihn auf T-Shirts und Taschen. Er tritt mit Stahlhelm, Scheitel und Hitlerbart auf. Die Bekleidungsfirma wollte nun vor Gericht durchsetzen, dass das Zeichen nicht mehr benutzt werden darf. Das Gericht war aber der Meinung, der Erfinder könne sich auf die Meinungs- und Kunstfreiheit berufen.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)