20. August 2010 15:21 Uhr

Handelsembargo für Robbenprodukt teilweise ausgesetzt

Der Handel mit Robbenprodukten ist in der EU ab heute verboten. Doch die, die das Embargo betrifft, dürfen vorerst weiterhin ihren Geschäften nachgehen. So lässt sich eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg zusammenfassen. Wie die EU-Kommission mitteilte, gilt das Verbot zwar ab heute. Doch weil 16 Organisationen und Unternehmen Widerspruch einlegten, bleibt es zunächst ohne Wirkung. Erst müssten die Beschwerden angehört werden. Vor allem die arktischen Ureinwohner, die Inuit, protestieren gegen das Verbot. Sie sehen ihre Lebensgrundlage bedroht. Von dem Embargo ausgenommen sind Produkte der Inuit, die auf traditionelle Weise hergestellt werden und deren Verkauf nicht kommerziellen Zwecken dient.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)