20. August 2010 16:22 Uhr
Wo und wann genau hat die Zecke zugebissen? Diese Frage muss zweifelsfrei geklärt sein, wenn Beamte einen Zeckenbiss als Dienstunfall anerkennen lassen wollen. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße hervor. Die Anerkennung sei grundsätzlich möglich, allerdings gälten dafür hohe Hürden. Daher wiesen die Richter die Klage eines Polizisten ab, der auf einem Autobahnparkplatz stundenlang nach Drogen gesucht hatte. Er meinte, dort von der Zecke befallen worden zu sein. Doch vor Gericht räumte er ein, sich zuvor auf der Terrasse der Eltern aufgehalten zu haben. Somit konnte nicht geklärt werden, woher die Zecke kam. Der Biss war also kein Dienstunfall.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)