31. August 2010 08:52 Uhr
"Bemerkenswert und beachtenswert". So kommentiert der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim in der "Frankfurter Rundschau" das gestrige Urteil des Landesverfassungsgerichts in Schleswig-Holstein. Die Richter dort hatten vorzeitige Neuwahlen in dem Bundesland bis Ende 2012 angeordnet. Der Grund: Das Landeswahlgesetz stimmt nach ihrer Ansicht in Teilen nicht mit der Verfassung überein. Dabei geht es vor allem um den mangelnden Ausgleich von drei Überhangmandaten der CDU. Der Rechtswissenschaftler von Arnim meint dazu: Überhangmandate seien generell "hochproblematisch". - Sie entstehen, wenn eine Partei mit der Erststimme in mehr Wahlkreisen ein Direktmandat gewinnt, als ihr nach der Zweitstimme Sitze zustehen. Von Arnim sagt: Das Urteil könne auch Auswirkungen auf den Bund haben - als "Fingerzeig" für die Neuregelung des Bundestagswahlrechts. Überhangmandate seien ein "Systemfehler" und gehörten beseitigt. Im Bundestag hätten sie dazu geführt, dass die Union 24 Mandate mehr habe, als ihr nach Zweitstimmen zustünden.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)