6. September 2010 16:22 Uhr

Gericht: Lehrer müssen sich bei der Benotung nicht an Durchschnittsnoten halten

Schlechte Nachrichten für den ein oder anderen Schüler. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat entschieden, dass Lehrer sich nicht zwingend an rechnerische Durchschnittsnoten halten müssen. Ein Schüler hatte geklagt, weil er im Fach Französisch die Note 5 erhalten hatte, obwohl sein Notendurchschnitt bei 4,41 lag. Eine weitere 5 in Mathematik kostete ihn die Versetzung in die achte Klasse. Die Französisch-Lehrerin hatte die Notenvergabe damit begründet, dass der Schüler gravierende Mängel in den Bereichen Grammatik und Wortschatz habe und zuletzt immer schlechter geworden sei. Die Richter entschieden, dass Lehrer in pädagogischer Verantwortung eine Gesamtbewertung vornehmen müssten. Das sei in diesem Fall mit ausreichender Begründung geschehen und somit rechtlich nicht zu beanstanden.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)