9. September 2010 09:55 Uhr
Der Bundespräsident hat eine ziemlich schwierige Aufgabe vor sich. Er muss sich eine Meinung darüber bilden, ob überhaupt - und wie dann genau - der Bundesbankvorstand Thilo Sarrazin aus seinem Amt entlassen wird. Friedrich Schoch, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Freiburg, schreibt in einem Beitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung", das Bundesbankgesetz regele lediglich, wie ein Vorstand ernannt werde. Wie es sich mit einer Entlassung verhalte, stehe dort nicht.
Fragwürdig jedenfalls sei der bislang bekannte Vorwurf, Sarrazin schade mit seinem jüngsten Buch dem Ansehen der Bundesbank. Daraus einen Bruch des Vertrauensverhältnisses innerhalb des Vorstands zu konstruieren, würde einer gerichtlichen Überprüfung kaum standhalten. Zudem könne sich Sarrazin auf die Meinungsfreiheit berufen - da er das Buch als Privatmann geschrieben habe. Schoch schlägt vor, das Bundesbankgesetz für die Zukunft zu ergänzen. Wie das gehe, zeigten die Regeln der Europäischen Zentralbank. Dort stehe deutlich geschrieben, wie - und aus welchen Gründen - ein Vorstandsmitglied entlassen werden könne.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)