21. September 2010 15:56 Uhr

Verfassungsgericht stärkt Urheberschutz im Netz

Auf die Verkäufer von PC-Druckern könnten millionenschwere Nachzahlungen zukommen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Schutz von Urhebern gestärkt, die ihre Werke ins Netz stellen. Das können Artikel, Kurzgeschichten oder Aufsätze sein. Eine Kammer des Verfassungsgerichts stellte klar, die Vervielfältigung solcher digitalen Werke aus dem Netz könne nicht ohne jede Vergütung für die Urheber bleiben. Ob die Druckerhersteller Nachzahlungen leisten müssen, soll jetzt der Bundesgerichtshof entscheiden. Diese würden an die Verwertungsgesellschaft Wort gehen. Die VG Wort sammelt Beiträge, zum Beispiel von den Verkäufern von Kopiergeräten, und schüttet sie an die Urheber aus - also zum Beispiel an Schriftsteller und Journalisten. Bisher waren die Druckerverkäufer von der Abgabe ausgenommen.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)