28. September 2010 11:06 Uhr

Blick ins Lexikon: Wie definiert sich eigentlich der Sozialstaat?

Hier ein Blick ins Lexikon auf ein Wort, das im Zuge der Hartz-IV-Debatte wieder häufiger zu hören ist: Sozialstaat. Laut Duden ist der Sozialstaat ein demokratischer Staat, der bestrebt ist, die wirtschaftliche Sicherheit seiner Bürger zu gewährleisten und soziale Gegensätze innerhalb der Gesellschaft auszugleichen. Diese Definition greift für das "Politik-Lexikon" des Oldenbourg-Verlages zu kurz. Darin ist zu lesen, auch der sozialistische Staat könne sozialstaatliche Züge tragen. Außerdem vernachlässige die Betonung der wirtschaftlichen Sicherheit, dass in dem Begriff Sozialstaat auch Elemente der Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit enthalten seien. Deutschland definiert sich in Artikel 20 des Grundgesetzes als sozialer Bundesstaat. Was das genau heißt, wird in einzelnen Gesetzen festgelegt, vorrangig im Sozialgesetzbuch. Einklagbar sind sozialstaatliche Garantien für den Einzelnen nicht. Allerdings nimmt das Bundesverfassungsgericht immer wieder Einfluss auf die Ausgestaltung des Sozialstaats, so auch im Vorfeld der aktuellen Diskussion um die Hartz-IV-Sätze.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)