28. September 2010 14:22 Uhr

Bundesverfassungsgericht: Bundeszentrale für politische Bildung braucht mehr Ausgewogenheit

Die Bundeszentrale für politische Bildung hat das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines ihrer Autoren verletzt. So urteilte das Bundesverfassungsgericht. Es ging um die Klage eines Politikwissenschaftlers, der für die Behörde schreibt. Er hatte in einem seiner Aufsätze die These vertreten, die Mehrheit der Deutschen hätte während der Nazi-Zeit mit den Juden sympathisiert. Nach Erscheinen des Texts in der Zeitschrift "Deutschland Archiv" hatte sich die Bundeszentrale bei den Lesern entschuldigt und stampfte die noch nicht verkauften Exemplare ein. Die Karlsruher Richter entschieden, damit habe die Behörde den Aufsatz als nicht mehr diskutierbar dargestellt. Das könne bei dem sensiblen Thema Antisemitismus eine erhebliche Stigmatisierung des Betroffenen mit sich bringen. Generell forderten sie von der Bundeszentrale mehr Ausgewogenheit und rechtsstaatliche Distanz.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)