28. September 2010 14:51 Uhr
Das Einfrieren von Samenzellen für eine spätere künstliche Befruchtung kann die Zeugungsfähigkeit nicht wieder herstellen. Daher sei es keine Krankenbehandlung und müsse nicht von den gesetzlichen Kassen bezahlt werden - auch dann nicht, wenn in Folge eine Krebsbehandlung Unfruchtbarkeit drohe. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden. Im konkreten Fall ging es um die Klage eines 42-jährigen Mannes, der vor zwei Jahren an Dickdarmkrebs erkrankt war. Er befürchtete, durch die Chemotherapie unfruchtbar zu werden und ließ deshalb Samenzellen einfrieren und lagern. Anschließend beantragte er bei seiner Krankenkasse, die Kosten von gut 680 Euro für das erste Jahr zu übernehmen. Diese weigerte sich - zu Recht, urteilten die Sozialrichter.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)