28. September 2010 15:57 Uhr
Ob Schwarzfahrer sich mit diesem Urteil künftig gegenüber dem Kontrolleur rausreden können, darf bezweifelt werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass niemand automatisch als Schwarzfahrer verurteilt werden darf, bloß weil er ohne Fahrkarte Bahn fährt. Konkret hoben die Richter ein Urteil des Landgerichts Fankfurt gegen einen Mann auf, der viermal ohne Fahrschein in U- und Straßenbahnen erwischt wurde. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts liegt erst dann der Tatbestand der Leistungserschleichung vor, wenn sich die Bahn bereits in Bewegung gesetzt habe. Für eine Verurteilung müsse das Gericht dem Beschuldigten nachweisen, dass er schon eine gewisse Wegstrecke zurückgelegt habe. Im konkreten Fall muss jetzt eine Berufungskammer des Landgerichts überprüfen, ob das so war.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)