7. Oktober 2010 11:51 Uhr
Blick ins Lexikon - und zwar ins "Lexikon der bedrohten Wörter". Darin geht es unter anderem um das Wort "Mundraub". Wer etwa vom Marktstand einen Apfel stibitzte, um diesen selbst zu verzehren, der machte sich früher nicht des Diebstahls schuldig, sondern des Mundraubs. Darauf standen 500 DM Strafe oder bis zu sechs Wochen Gefängnis.
Heute gibt es diesen Straftatbestand jedoch nicht mehr. Er wurde 1975 abgeschafft, um die Gerichte zu entlasten. Kleinere Diebstähle werden heute nur noch auf Antrag geahndet - eine Sonderbehandlung gibt es nicht mehr, egal ob das Diebesgut verspeist wird oder nicht. Die geänderte Rechtslage hat inzwischen auch dazu geführt, dass der Mundraub aus dem allgemeinen Sprachgebrauch langsam verschwindet.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)