14. Oktober 2010 15:29 Uhr
Der Staat kann den Einzelnen nicht vor unwürdigen Handlungen schützen. Das sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, auf einer Tagung zum Thema Schönheitsoperationen in Karlsruhe. Die hätten Gerichte nicht zu interessieren. Solche Eingriffe gehörten zur freien Entfaltung der Persönlichkeit, seien sie noch so banal und wenig verständlich. Das Freiheitsrecht ende jedoch dort, wo Menschen nicht selbst entscheiden könnten. So dürften Eltern ihre Kinder beispielsweise nicht zu einer Operation nötigen. Außerdem muss laut Voßkuhle verhindert werden, dass der überzogene Freiheitswille Einzelner andere Menschen belästigt. In diesen Fällen könne der Staat eingreifen. Als Beispiel nannte der Jurist die Helmpflicht für Motorradfahrer und das Rauchverbot.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)