20. Oktober 2010 15:54 Uhr
Eine Ausbildung mit integriertem Studium schützt vor Wehrdienst nicht. So lautet eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Die Richter hatten über den folgenden Fall zu entscheiden: Ein Schüler bekam noch vor seinem Abitur die Zusage, bei einem Elektrokonzern eine Ausbildung zu machen. Dabei hätte er einen Teil seiner Zeit beim Unternehmen absolviert, den anderen Teil an einer Hochschule. Bevor aber die Ausbildung begann, zog ihn die Bundeswehr zum Wehrdienst ein. Das Gericht meinte: zu Recht. Die Kombi-Ausbildungen seien nur dann vor dem Zugriff der Wehrverwaltung geschützt, wenn sie bereits begonnen hätten. Eine Zusage reiche nicht. Anders ist die Rechtslage bei Ausbildungen, die sich im Betrieb und an einer herkömmlichen Berufsschule abspielen: In diesen Fällen reicht eine Zusage, um vor dem Wehrdienst geschützt zu sein.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)