2. November 2010 13:56 Uhr

Kein Markenschutz: Schweizer Bundesgericht will "Madonna" nicht geschützt sehen

Die Schweizer Richter lassen sich nicht beirren: Auch das höchste Bundesgericht will der Modemarke "Madonna" keinen Markenschutz gewähren. Die Richter argumentieren, andernfalls könnten die religiösen Gefühle der Katholiken im Tessin verletzt werden. In dem italienisch-sprachigen Teil der Schweiz werde der Begriff für die - Zitat: "Invokation, als religiös-ehererbietige Anrufung der Mutter Jesu" verwendet. Daran ändere nichts, dass die Bezeichnung "Madonna" in der Bibel gar nicht vorkomme. Die "Neue Zürcher Zeitung" schreibt, das Urteil sei "von Realitätssinn weitgehend unbelastet" und lese sich wie ein Traktat. Der Inhaber der Marke hatte sich vergeblich darauf berufen, dass "Madonna" in streng katholischen Ländern wie Spanien, Portugal oder Italien durchaus Markenschutz genießt.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)