4. November 2010 11:53 Uhr

Der Blick ins Lexikon: Rabbiner

Der Blick ins Lexikon. Heute wird in Deutschland zum ersten Mal seit 75 Jahren eine Rabbinerin ins Amt eingeführt. Deshalb schauen wir wir uns den Eintrag "Rabbiner" genauer an: Dieses Wort oder auch die Kurzform "Rabbi" bezeichnet einen jüdischen Schriftgelehrten bzw. den Vorsteher einer jüdischen Gemeinde. In den heutigen Gemeinden sind Rabbiner besonders mit den Aufgaben des Religionslehrers, Predigers, Seelsorgers und Gutachters in religionsgesetzlichen Fragen betraut. Der Begriff stammt ab von dem hebräischen Begriff "ravvi" - das ist ein jüdischer Ehrentitel, der eigentlich "mein Lehrer" bedeutet. Im Neuen Testament wird auch Jesus von Nazareth als Rabbi angesprochen. Zur weltweit ersten Rabbinerin wurde 1937 die Religionslehrerin Regina Jonas in der Jüdischen Gemeinde zu Berlin ordiniert. Sie wurde 1944 von den Nationalsozialisten ermordet.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)