4. November 2010 11:56 Uhr
Warum dürfen in Deutschland zusammengeklebte Fleischreste als "Schinken" verkauft werden? Die Antwort auf diese Frage vermutet die Verbraucherorganisation Foodwatch in den Protokollen der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission. Die legt fest, wie bestimmte Lebensmittel beschaffen sein sollen und wie sie hergestellt werden. Doch Foodwatch wird wohl in nächster Zeit keine detaillierte Auskunft von dieser Kommission bekommen. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen hat entschieden: Foodwatch darf zwar nachlesen, was die Lebensmittelbuch-Kommission entschieden hat - aber nicht, wie sie zu dieser Entscheidung gekommen ist. Die Protokolle über den Verlauf der Beratungen bleiben weiter unter Verschluss. In erster Instanz hatte das auch schon das Kölner Verwaltungsgericht festgestellt. Foodwatch kritisiert das neuerliche Verbot und will weitere rechtliche Schritte prüfen.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)