10. November 2010 10:31 Uhr

Schriftsteller dürfen Zeitungstexte in eigenen Werken abdrucken

Zeitungsartikel dürfen in Literatur einfließen - auch ohne die Genehmigung der Journalisten oder Zeitungsverlage. In einem Urteil des brandenburgischen Oberlandesgerichts heißt es, der Eingriff in das Urheberrecht sei in solchen Fällen durch die Kunstfreiheit geschützt. Die in Frankfurt (Oder) erscheinende "Märkische Oderzeitung" hatte einen früheren Gerichtsdirektor aus Eisenhüttenstadt verklagt. Dieser schrieb nach seiner Pensionierung mehrere Bücher über die Jahre nach der Wende. Darin benutzte er Artikel, die in dem Blatt erschienen waren. Das Urteil ist zur Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)