11. November 2010 11:31 Uhr
Die Regelungen seien in der Praxis nicht umsetzbar und entsprächen nicht dem aktuellen Stand der Technologie. Das schreiben mehrere deutsche Wissenschaftsakademien in einer Stellungnahme über das Gendiagnostikgesetz. Es ist seit Februar dieses Jahres in Kraft und regelt, unter welchen Umständen Menschen auf ihre Neigung zu bestimmten genetisch bedingten Krankheiten untersucht werden dürfen. Die Akademien fordern nun eine Neufassung. Sie meinen: Das Gesetz habe Lücken und könne sogar negative Auswirkungen auf den Erfolg anerkannter Vorsorgeuntersuchungen haben. Als Beispiel nennen sie das Neugeborenen-Screening, bei dem Blut aus der Ferse des Säuglings entnommen wird. Die Akademien kritisieren: Das Gendiagnostikgesetz definiere dies als genetische Reihenuntersuchung. Deshalb müssten die Eltern vorher von einem Arzt beraten werden. Da Säuglingsschwestern und Hebammen nicht beraten dürften, unterbleibe das Screening inzwischen in einigen Fällen, zum Beispiel bei Hausgeburten. So könnten auch möglicherweise notwendige Therapien nicht durchgeführt werden.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)