12. November 2010 14:14 Uhr

Nur echte "Nummer 1-Hits": Gericht verbietet Etikettenschwindel bei CDs

Was draufsteht, muss auch drin sein - das gilt auch für Musik. Hat eine CD-Sammlung die Aufschrift "Number 1 Hits", dann darf sie nur die Original-Songs aus den Charts enthalten. Sind allerdings spätere Neu-Einspielungen der Lieder oder Live-Aufnahmen auf den Musik-CDs, dann muss das gut lesbar auf der Verpackung angegeben sein. Zu diesem Urteil kam das Oberlandesgericht Nürnberg. Einem Lebensmittel-Discounter wurde es untersagt, eine falsch ausgezeichnete Box mit fünf CDs zu verkaufen. Geklagt gegen den Etikettenschwindel hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)