23. November 2010 12:54 Uhr

Sterbehilfe: Europäischer Gerichtshof prüft deutschen Fall

"Das deutsche Gesetz verbietet es niemandem, selbst über seinen Tod zu bestimmen." Dieser Satz stammt von einem Juristen der deutschen Bundesregierung, und er fiel heute vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Der Zusammenhang ist folgender Rechtsstreit: Eine querschnittsgelähmte Frau hatte vom Bundesamt für Gesundheit eine tödliche Dosis Medikamente für einen Suizid zuhause verlangt. Das Amt hatte die Bitte verweigert. Die Frau setzte ihrem Leben daraufhin mit Hilfe einer schweizerischen Organisation ein Ende. Ihr Mann hatte in Deutschland vergeblich gegen die Entscheidung des Bundesamtes geklagt. Nun wird der Fall auf europäischer Ebene verhandelt.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)