24. November 2010 11:23 Uhr
Beim Blick ins Lexikon geht es diesmal um den Notar. Der Notar ist ein Jurist, der Rechtssachen beurkundet oder beglaubigt. Das Wort geht zurück auf den lateinischen "notarius", also einen öffentlichen Schreiber. Unterschieden wird zwischen den so genannten Nurnotaren, die also ausschließlich auf diesem Gebiet arbeiten, und den Anwaltsnotaren, die Urkunden und ähnliches nebenbei erstellen - also neben ihrem Job als Rechtsanwalt. Voraussetzung für den Beruf ist ein Jura-Studium mit beiden Staatsexamen.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)