2. Dezember 2010 17:53 Uhr
Wer die türkische Nationalhymne singt, muss dafür GEMA-Gebühren zahlen. Das berichtet jedenfalls die türkische Tageszeitung "Radikal". Nach ihren Angaben soll eine türkische Schule in Deutschland 2007 einen entsprechenden Bescheid von der Verwertungsgesellschaft GEMA bekommen haben. - Die GEMA kontrolliert, ob das Urheberrecht von Komponisten, Textern und Verlegern von Musikwerken eingehalten wird. Falls nicht, kann sie Geldzahlungen einfordern. Laut dem Zeitungsbericht wurde in der betroffenen Schule zwar die türkische Nationalhymne gesungen, aber dem Zahlungsbescheid der GEMA widersprochen. Als das nichts gebracht habe, habe sich die Schulleitung an das Kulturministerium in Ankara gewandt. Dort sei den Beamten aufgefallen, dass die Nationalhymne gar nicht urheberrechtlich geschützt sei. Trotzdem wolle die GEMA weiterhin Geld sehen. Das türkische Kulturministerium wolle aber verhindern, dass für das Singen der Nationalhymne jedes Mal Gebühren anfallen. Deshalb solle das Kabinett nächste Woche eine Gesetzesänderung beschließen, mit der alle Rechte an der Hymne an den Staat übergehen.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)