3. Dezember 2010 13:51 Uhr

Hintergrund: Welche Regeln gelten im Deutschen Bundestag?

Eine halbe Stunde war im Bundestag Ruhe. So lange hatte Bundestags-Vizepräsident Hermann Otto Solms die heutige Sitzung unterbrochen, nachdem Arbeitsministerin Ursula von der Leyen ein zweites Mal ans Rednerpult getreten war. Damit hätte die Debatte neu eröffnet werden müssen - steht in der Geschäftsordnung des Parlaments. Dort sind auch weitere Regeln zu den Beiträgen der Abgeordneten festgeschrieben. Er oder sie darf im Normalfall nicht länger als 15 Minuten sprechen und nur, nachdem der Bundestags-Präsident das Wort erteilt hat. Auch die Reihenfolge der Sprechenden bestimmt der Präsident oder sein Vertreter. Eine Unterbrechung der Debatte - wie heute - ist auch dann möglich, wenn im hohen Haus "störende Unruhe" entstanden ist. Was genau das ist, wird nicht gesagt. Wohl aber, was passiert, wenn die Unruhe so groß ist, dass der Präsident sich kein Gehör mehr verschaffen kann: Er soll dann einfach seinen Präsidentenstuhl verlassen - das dient als Zeichen für eine Pause.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)