14. Dezember 2010 14:22 Uhr

Stalker dürfen heimlich gefilmt werden

Der Beobachter darf zum Beobachteten werden. Einem Beschluss des saarländischen Oberlandesgerichtes zufolge darf Stalking mit Hilfe heimlicher Videoaufnahmen bewiesen werden. Weil mit solchen Aufnahmen in das Persönlichkeitsrecht eingegriffen werde, müsse aber in jedem Einzelfall geprüft werden, ob der Schutz des Stalking-Opfers tatsächlich höher zu bewerten sei als das Recht des Stalkers. Hintergrund des Gerichtsbeschlusses war ein Fall, bei dem die Eltern eines jungen Mannes einen Stalker in der Nähe ihres Hauses gefilmt hatten. Die Aufnahmen hatten sie vor Gericht als Beweis vorgelegt. Dieses Vorgehen war rechtens, wie das Oberlandesgericht nun beschlossen hat.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)