17. Dezember 2010 13:53 Uhr
Niemand muss kommerzielle Fotos von seinem Haus machen lassen - auch dann nicht, wenn das Haus ein Schloss ist und zum Weltkulturerbe gehört. Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Die "Knips-Gebühr" für gewerblich genutzte Fotos von historischen Gebäuden der "Stiftung Preußische Schlösser und Gärten" ist rechtens. Die Stiftung verwaltet 150 Objekte in Berlin und Brandenburg. Darunter sind Gartenanlagen und Schlösser wie Sanssouci, Cecilienhof und das Jagdschloss Grunewald. Weil sie verhindern wollte, dass die Gebäude fotografiert und die Fotos dann verkauft werden, hatte sie drei Unternehmen verklagt. Darunter war zum Beispiel eine Fotoagentur. Der BGH entschied nun: Die Stiftung darf als Grundstücks-Eigentümerin die Herstellung und Verwertung von Foto- und Filmaufnahmen untersagen - beziehungsweise eine Gebühr verlangen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Aufnahmen von ihrem Grundstück aus hergestellt werden.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)