17. Dezember 2010 15:54 Uhr

Keine Namensänderung nach Eintrag im Schuldnerverzeichnis

Wer einmal im zentralen Schuldnerverzeichnis eingetragen ist, der darf seinen Vornamen nie wieder ändern. So lautet ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts von heute. Eine Frau hatte geklagt, weil sie unbedingt ihren Namen ändern wollte. Ihr Vorname lautet "Christel". Das vertrage sich nicht mit ihrer Glaubensüberzeugung als Buddhistin, argumentierte die Frau. Die Berliner Richter urteilten nun: Es sei zwar nachvollziehbar, dass sie sich in ihrer Religionsfreiheit beeinträchtigt sehe. Trotzdem überwiege das "öffentliche Interesse" an der Beibehaltung ihres Namens, damit sie sich ihrer Schuld nicht entziehen könne.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)