21. Dezember 2010 15:52 Uhr

Hintergrund: Präimplantationsdiagnostik (PID)

Heute haben Befürworter der Präimplantationsdiagnostik im Bundestag einen Gesetzentwurf vorgelegt, nachdem Gentests an Embryonen begrenzt zugelassen werden sollen. Aber wie funktioniert die Präimplatationsdiagnostik, kurz PID eigentlich? Bei der PID werden künstlich befruchtete Eizellen außerhalb des Mutterleibs auf genetische Fehler untersucht. Geschädigte Embryonen werden aussortiert. Auf diese Weise sollen Tot- oder Fehlgeburten sowie die Geburt eines schwerkranken Kindes verhindert werden. Die aussortierten Embryonen sterben ab. Gegner der PID kritisieren das. Außerdem befürchten sie, dass die PID den "Menschen nach Maß" ermöglicht, das so genannte Designer-Baby. Befürworter verweisen darauf, dass eine Untersuchung des Embryos während der Schwangerschaft bereits erlaubt sei. Eine anschließende Abtreibung sei für die Frauen deutlich belastender als die Aussonderung eines Embryos im Labor. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs in diesem Jahr stellt die PID in Deutschland keinen strafbaren Verstoß gegen das Embryonenschutzgesetz dar. Eine eindeutige gesetzliche Regelung gibt es aber bisher nicht. Über die Frage soll im kommenden Jahr ohne Fraktionszwang entschieden werden.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)