29. Dezember 2010 14:02 Uhr
Chinaböller, Feuerfontänen und Leuchtraketen - viele Deutsche geben sich zu Silvester nicht mit ein paar Wunderkerzen zufrieden. Die nötigen Feuerwerkskörper für die Böllerei gibt es ab heute zu kaufen, genau drei Tage lang. Aber warum startet der Verkauf genau am 29. Dezember? Das ist in der "Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz" geregelt. Darin steht, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie zwei dem Verbraucher nur in der Zeit vom 29. bis zum 31. Dezember überlassen werden dürfen. Zur Kategorie zwei gehören solche Feuerwerkskörper, die laut Gesetz eine vergleichsweise geringe Gefahr darstellen und nur im Freien verwendet werden dürfen - also zum Beispiel Kanonenschläge, kleinere Raketen und Batteriefeuerwerke. In manchen Jahren dürfen sie auch schon ab dem 28. Dezember verkauft werden - immer dann, wenn einer der drei Tage vor Silvester ein Sonntag ist. Gezündet werden dürfen die Raketen nur am 31. Dezember und am 1. Januar, und auch dann nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Altenheimen und Fachwerkhäusern. Im Rest des Jahres braucht man eine Ausnahmegenehmigung.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)