30. Dezember 2010 13:57 Uhr
Nicht nur Musikstücke sind urheberrechtlich geschützt. Auch speziell gestaltete Lärmschutzwände stehen unter Schutz durch das Urheberrecht. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe festgestellt und damit einem Architekten recht gegeben. Der hatte in Niedersachsen eine besonders gelungene Dämmwand errichtet. Das Land Hessen kopierte sein Konzept und baute die Wand neben einer Autobahn nach. Dagegen wurde Klage eingereicht. Der Bundesgerichtshofs stellte nun fest, dass die Nutzungsrechte nicht ohne weiteres an andere Bundesländer übertragen werden können. Daher muss Hessen nun Schadenersatz zahlen. Die Höhe muss dass Landgericht Frankfurt ermitteln.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)