11. Januar 2011 15:17 Uhr

Missbildungen durch Hormonpräparat? - Keine Akteneinsicht für mögliche Kläger

Vorerst bleiben die Unterlagen beim Pharmakonzern Bayer Schering im Schrank. Das hat das Berliner Landgericht entschieden. Einsehen wollte sie ein schwerbehinderter Mann. Der 34-Jährige und 200 andere Menschen aus Deutschland haben das Unternehmen Bayer Schering verklagt. Sie alle sind mit schweren Missbildungen geboren und vermuten einen Zusammenhang zu dem Medikament Duogynon. Das Präparat war Frauen als hormoneller Schwangerschaftstest verschrieben worden. Bayer Schering bestreitet einen Zusammenhang. Das Berliner Gericht wie die Klage des Mannes zurück, da seine Schadenersatzansprüche seit sechs Jahren verjährt sind. Der Anwalt des Klägers will in Berufung gehen. Das Hormonpräparat Duogynon wurde 1980 vom Markt genommen.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)