13. Januar 2011 16:51 Uhr
Wahrsager und Kartenleger aufpassen! Sie müssen künftig vorsichtig sein, wem sie für wieviel Geld die Zukunft vorhersagen. Die Honorarverträge von Wahrsagern gelten ab heute nämlich als sittenwidrig und nichtig, wenn sie mit Kunden in "schwierigen Lebenssituationen" oder psychisch labilen Menschen abgeschlossen wurden. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geschädigte können dann gezahlte Gelder zurückverlangen. Anlass für das Urteil war ein Fall aus Stuttgart. Ein Mann hatte wegen Liebeskummer eine Kartenlegerin aufgesucht. Nach den Worten seines Anwalts wurde der Mann von der Kartenlegerin "wie in einer Sekte" in ihre Welt hinein gezogen und finanziell ausgenommen: 2008 zahlte er mehr als 35.000 Euro. Anfang 2009 änderte der Mann seine Haltung und weigerte sich, noch einmal knapp 7000 Euro zu zahlen. Die Kartenlegerin zog vor Gericht - und verlor.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)