14. Januar 2011 11:34 Uhr
Zum Schluss noch unser täglicher Blick ins Lexikon: Diesmal das Fremdwort "Konkordat". Das ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen einem selbständigen Staat und dem Heiligen Stuhl, also dem Vatikan vertreten durch den Papst. Im weiteren Sinne bezeichnet der Begriff jeden Vertrag zwischen dem Staat und der katholischen Kirche. Konkordate regeln zum Beispiel die besonderen kirchlichen Rechte im Ehe- und Familienrecht, beim Religionsunterricht in Schulen und der Erhebung von Steuern. In Deutschland liegt die Zuständigkeit zum Abschluss von Konkordaten primär bei den Ländern. Die Regierungen der neuen Bundesländer haben ab 1996 neue Staatskirchenverträge mit dem Heiligen Stuhl abgeschlossen.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)