17. Januar 2011 12:51 Uhr
Was Polizeiermittler sich wünschen, ist Datenschützern ein Graus: die Vorratsdatenspeicherung. Das bisherige Gesetz dazu hat das Bundesverfassungsgericht im März für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber dazu verpflichtet, einen neuen Entwurf vorzulegen. Das ist nun geschehen. Daten einfach so - ohne Anlass - zu speichern, soll dem Entwurf zufolge in Zukunft nicht mehr möglich sein. Das sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger der "Süddeutschen Zeitung". Erst wenn ein begründeter Verdacht auf eine gravierende Straftat besteht, sollen Daten über Telefon und Internet-Verbindungen gespeichert werden können, und selbst das erst nach einem Richterbeschluss. Für das Internet allerdings will die Ministerin nach Angaben der Zeitung zulassen, dass Daten für sieben Tage archiviert werden. Das solle vor allem der Bekämpfung von Kinderpornografie dienen.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)