17. Januar 2011 13:22 Uhr

OLG Hamm: Kein Anspruch auf Rückzahlung von Brautgeld

Es klingt nach Mittelalter und muslimischer Welt. Geschehen ist es aber in Deutschland in der Neuzeit. Der Vater einer 19-Jährigen hat von der Familie des Bräutigams Geld für seine Tochter bekommen: 8.000 Euro, die er gemäß einer familieninternen Absprache zurückzahlen sollte, falls die Ehe weniger als ein Jahr halten würde. Nach wenigen Monaten verließ die junge Frau ihren Ehemann, weil dieser sie vergewaltigt hatte. Daraufhin forderte die Familie des Bräutigams das Brautgeld zurück. Der Brautvater weigerte sich jedoch und wurde verklagt - vergeblich. Im Urteil des Oberlandesgerichts Hamm heißt es: Eine Vereinbarung über Brautgeld sei sittenwidrig und damit nichtig. Die beiden Familien waren Jesiden. Das sind Angehörige einer kurdischen Volksgruppe und Anhänger einer eigenständigen Religion. Wer einen Andersgläubigen heiratet, tritt aus der Religionsgemeinschaft aus.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)