20. Januar 2011 07:23 Uhr
Im Internet darf nicht um Geld gespielt werden. Und auch nicht um ein Haus. Das hat das Potsdamer Verwaltungsgericht entschieden. In dem Fall geht es um einen Österreicher, der Lose für ein Haus in Brandenburg angeboten hatte. Ein Los kostete 59 Euro, und erst wenn 13.900 Lose verkauft worden wären, hätte die Verlosung stattgefunden. Sonst hätten die Teilnehmer ihr Geld zurück bekommen, allerdings nicht komplett. Der Verkäufer hätte damit über 800.000 Euro für sein Haus bekommen, der Gewinner hätte ein wahres Schnäppchen geschlagen. Doch die Richter entschieden, das Angebot verstößt gegen den Glücksspielstaatsvertrag. Mit dieser Regulierung wollen die Bundesländer Spielsucht bekämpfen. Der Hausbesitzer kann aber noch Berufung einlegen.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)