4. Februar 2011 11:53 Uhr

Blick ins Lexikon: Mandat

Der Blick ins Lexikon heute unter M wie Mandat. Der Begriff kommt ursprünglich aus dem lateinischen und bedeutet so viel wie Auftrag oder Weisung. In der Rechtswissenschaft ist ein Mandat der Auftrag, jemanden juristisch zu vertreten. In einer Demokratie sind die Parlamentsabgeordneten Mandatsträger. Bei der Wahl erhalten sie den Auftrag vom Wähler. In deren Namen nehmen sie dann politische Aufgaben wahr. Üblich ist, wie auch in Deutschland, ein freies Mandat. Nach Artikel 38 des Grundgesetzes sind die Abgeordneten Vertreter des ganzen Volkes. Damit sind sie theoretisch nicht an Weisungen gebunden und nur ihrem eigenen Gewissen verpflichtet. Dieses freie Mandat wird aber in der Realität oft durch die Zugehörigkeit zu einer Partei oder Fraktion eingeschränkt.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)