9. Februar 2011 11:50 Uhr
Wir werfen einen Blick ins Lexikon - unter V stoßen wir auf Vermittlungsauschuss. Der Vermittlungsausschuss ist ein gemeinsames Gremium der zwei Kammern des deutschen Parlaments, Bundestag und Bundesrat. Wenn diese uneins über ein Bundesgesetz sind, soll der Ausschuss einen Kompromiss finden - so wie jetzt im Fall der Reform von Hartz IV. Beide Kammern entsenden jeweils 16 Mitglieder, die nicht an Weisungen gebunden sind. Der Ausschusses spricht nur Empfehlungen aus, über die Bundestag und Bundesrat dann erneut abstimmen müssen. Das Lexikon schreibt: "Der Vermittlungsausschuss gewinnt an politischer Bedeutung, wenn in Bundestag und Bundesrat unterschiedliche Parteien die Mehrheit haben." Im Moment hat die schwarz-gelbe Bundesregierung die Mehrheit im Bundestag, nicht aber im Bundesrat. Der Vermittlungsausschuss zu Hartz IV ist für heute Mittag einberufen.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)