17. Februar 2011 15:58 Uhr
So dreist muss man erstmal sein. In Düsseldorf sind zwei Ghostwriter für Doktorarbeiten vor Gericht gezogen, um entscheiden zu lassen, wer von ihnen die Marktführerschaft beanspruchen darf. Sprich: wer von ihnen die meisten Aufträge bekommt, illegalerweise für andere die Dissertation zu schreiben. Die Richter befanden: Keiner von beiden darf die Marktführerschaft beanspruchen. Denn wer verbotene Dienstleistungen anbiete, dürfe nicht auch noch dafür werben. Einer der beiden Ghostwriter verlangt auf seiner Internetseite bis zu 20.000 Euro für seine Dienste. Die wissenschaftlichen Texte würden allerdings "nur für Übungszwecke" erstellt und dürften nicht als eigene Prüfungsleistung ausgegeben werden. Das hielten die Düsseldorfer Richter für ersichtlich nicht ernst gemeint. Es sei lebensfremd, dass jemand so viel Geld für einen Übungstest bezahle.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)