24. Februar 2011 10:51 Uhr
Litauische Parlamentarier dürfen nicht mehr auf die Bühne. Zumindest nicht in kommerziellen Unterhaltungssendungen. Das hat jetzt das Verfassungsgericht des baltischen Landes entschieden. Zuvor hatte der Vorsitzende des parlamentarischen Ethik-Ausschusses geklagt. Die Bestimmung betrifft vor allem die Abgeordneten der Partei "Wiederauferstehung des Volkes", die Teil der Regierungskoalition ist. In ihr sind mehrere Prominente aus dem litauischen Showbusiness vertreten. Kritiker hatten ihnen vorgeworfen, die Politik des Landes lächerlich zu machen. Einige der betroffenen Abgeordneten zeigten sich dennoch als uneinsichtig: Sie traten aus Protest gegen das Urteil in einer Fernsehshow auf. Nun müssen sie mit einer Strafe rechnen. Im Volksmund wird die Partei "Wiederauferstehung des Volkes" übrigens auch "Showmasterpartei" genannt.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)