24. Februar 2011 16:52 Uhr
Verletzungen durch einen Amoklauf können als Arbeitsunfall gewertet werden. Das Berliner Sozialgericht gab einer Frau Recht, die an ihrem Blumenstand von ihrem Ex-Mann verletzt worden war. Er war mit einem Transportwagen in ihren Stand gerast. Die Frau erlitt unter anderem Knochenbrüche. Geklagt hatte sie, weil ihre Berufsgenossenschaft ihr Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung verwehrt hatte. Entscheidend war dabei das Motiv des Täters. Wenn es ausschließlich im persönlichen Bereich zu finden ist, kann der Unfall laut Gesetz nicht als Arbeitsunfall gewertet werden. Das Gericht entschied jedoch, dass der Täter womöglich auch berufliche Beweggründe hatte, er könne zum Beispiel neidisch auf den beruflichen Erfolg seiner Ex-Frau gewesen sein. Das Opfer habe daher Anspruch auf eine Rente.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)