1. März 2011 14:25 Uhr
Männer in Frauenkleidern - auch im Männerknast muss das möglich sein. Das Oberlandesgericht Celle hat jetzt einem transsexuellen Häftling Recht gegeben, der in seiner Zelle und nach Einschluss Frauenkleidung tragen wollte. Ein Gefängnis in Niedersachsen hatte das zunächst verboten, weil die Gefahr von Übergriffen durch andere Gefangene bestehe. Diese Begründung sei unzulässig, urteilte das Oberlandesgericht. Das Gefängnis müsse erst versuchen, die anderen Insassen davon abzuhalten, ihren Mitgefangenen zu bedrohen, bevor sie ein Verbot ausspreche. Grundsätzliche gelte: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das spezielle geschlechtliche Diskriminierungsverbot berechtigen auch einen biologischen Mann, Frauenkleidung zu tragen, auch im Gefängnis.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)