3. März 2011 16:53 Uhr

Was sagt das Gesetz zu: Krawatte ab an Weiberfastnacht!

Wer als Mann heute in Köln und anderen Karnevalshochburgen Krawatte trägt, der muss damit rechnen, diese wohl zum letzten Mal angelegt zu haben. Denn an Weiberfastnacht ist es Brauch, dass Frauen den Männern die Krawatte kurzerhand abschneiden. Immerhin: Sie werden dafür mit einem Bützchen, also einem Küsschen, entschädigt. Vorsicht ist beim Abschneiden aus juristischer Sicht geboten: Hat der Schlipsträger nicht zugestimmt, kann der Schnitt in die Krawatte als Eigentumsverletzung ausgelegt werden. Wenn dagegen ein männlicher Rheinländer an Weiberfastnacht eine Krawatte trägt und wenn anzunehmen ist, dass ihm der Brauch bekannt ist, dann spricht der Jurist von einer "stillschweigenden Einwilligung". Seine Krawatte ist also so gut wie verloren. Um auch bei neuen Gesichtern auf der sicheren Seite zu sein, hilft mit Blick auf die Krawatte wohl ein kurzes: Darf ich?!

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)